Finanzen und Wirtschaft 07.05.2008 18:48
einmal im Jahr kämpft man mit der Steuererklärung
Allerdings für mächtige Verwirrung hat die Diskussion um die Pendlerpauschale gesorgt. Zu diesem Zeitpunkt ist immer noch nicht klar ob die Berufspendler die volle Entfernungspauschale absetzen können ob es bei der Kürzung bleibt.
Denn viele Gerichte haben mittlerweile Verfassungsrechtliche Bedenken an der neuen Gesetzlichen Regelung der Berufspendler Pauschale, wo man erst ab dem 21 Kilometer die Entfernung Steuerlich angerechnet bekommt.
Schon immer war das Deutsche Sterrecht sehr kompliziert und umfangreich und genauso gibt es in diesem Jahr wieder viele Neuerungen.
Und grundsätzlich gilt, wer sich nicht richtig auskennt oder Fehler bei der Steuererklärung macht, der verschenkt bares Geld.
Wenn sie sich nicht sicher sind wegen der Pendlerpauschale, können sie zunächst die volle Entfernung angeben. Denn solange das Bundesverfassungsgericht noch keine Endgültige Entscheidung getroffen hat, erhalten die Bescheid einen so genannten Vorläufigkeitsvermerk.
Ebenso gibt es Neuerungen beim Sparer Freibetrag der bei der Steuererklärung angegeben wird. So kann ein allein stehender bis zu 750 Euro und Verheiratete bis 1500 Euro angeben.
Und ein Arbeitszimmer gilt nur noch als solches, wenn es dem Mittelpunkt der gesamten Betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Dennoch bleibe Arbeitsmittel unabhängig vom Arbeitszimmer und sind auch in Zukunft abzugsfähig