Hallo Gast, Sie können sich registrieren oder einloggen
 

Artikeltexte auf dem Artikelportal veröffentlichen

Nachrichten, freie Meinungen, Berichte, Infos und Meinungen als Artikeltext aus unserer Gesellschaft von freien Redakteuren
» Startseite Artikel / Artikel lesen  
Wohnen und Immobilien 01.06.2008 11:04

Kostenpunkt Wohnungswechsel, wie sie unnötige Kosten beim Unzug sparen

(Artikel mit 1 Seite)
Ein Umzug kann recht teuer werden und kostet auch in der Regel immer Geld. Wer allerdings seine Rechte kennt kann selbst bei einem Umzug oder Wohnungswechsel viel Geld sparen und unnötige Kosten vermeiden.

Rechten und Pflichten bei einem Umzug

Wer seinen Umzug nicht richtig plant der zahlt am Ende noch viel drauf und so kann schnell ein Umzug oder Wohnungswechsel richtig teuer werden. Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass jährlich viele Mieter bei einem Umzug mehrere Hundert Millionen Euro verschenken, weil die Mieter ihre Rechte und Pflichten bei einem Wohnungswechsel nicht richtig kennen. Sogar werden beim Abschluss dem neuen Mietvertrags schon teilweise gravierende Fehler gemacht.
Wer Umzieht weis dass oft schon längere Zeit vorher und so bleibt auch genügend Zeit um alles ausreichend zu planen. Man kann in der Zeit den Termin für den Umzug festlegen um sicher zu sein, dass man nicht für zwei Wohnungen gleichzeitig Miete zahlen muss. Das ist beim Umzug besonders ärgerlich und Kostenaufwendig. Daher weist der Mieterbund die Mieter darauf hin, dass in der Regel die Mietverträge mit einer Auslauffrist von 3 Monaten gekündigt werden müssen. Achten sie also darauf, dass der Vermieter seine unterschriebene Kündigungserklärung bis zum dritten Werktag des Monats erhält. Hierfür empfiehlt sich per einschrieben die Kündigung zu versenden. Denn nur wenn die Wohnungskündigung auch wirklich rechtzeitig beim Mieter bis zum dritten Werktag des Monats vorliegt und sie das auch nachweisen können wird der Monat noch in die Kündigungsfristberechnung mit eingerechnet. Kommt allerdings das Kündigungsschreiben nur einen Tag später an, müssen sie die Mieter für eine Monat länger zahlen.
Ein weitere Kostenfaktor beim Wohnungsumzug sind die Renovierungsarbeiten. Denn in vielen Mietverträgen finden sich unwirksame Schönheitsreparaturklauseln. Und wer hier seine rechte nicht richtig kennt zahl dem Vermieter unnötige Renovierungen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es nicht rechtsmäßig ist, wenn starre Renovierungsfristen vorgegeben werden oder anteilige Kostenübernahmen nach festen Berechnungsgrundlagen gefordert werden, oder eine Auszugsrenovierung unabhängig von der Wohndauer festgeschrieben wird, oder wenn bei Auszug immer das entfernen der Tapeten verlangt wird oder wenn Abweichungen von der bisherigen Ausführungsart von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht werden. Der der in einer Mietwohnung wohnt, sollte also zunächst prüfen ob er beim Auszug aus der Wohnung zur Renovierung der Wohnung verpflichtet ist. Sind sie als Mieter laut Mietvertrag nicht dazu verpflichtet die Wohnung beim Auszug zu renovieren, bleiben sie am Ende auf ihren Kosten sitzen und habe auch keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
Viele Mieter betrachten die Kaution die noch bei der alten Wohnung hinterlegt wurde und zu bekommen ist als willkommene Reserve für die neue Wohnung. Allerdings sollten sie darauf bestehen, dass ihnen die Kaution zur Mietsicherheit mit Zins uns Zinseszins ausgezahlt wird. Denn jeder Vermieter hat die Verpflichtung die Wohnungskaution so anzulegen, dass das Geld die durchschnittlichen und marktüblichen Zinsen erwirtschaftet. Und ebenso darf eine Mietkaution immer nur maximal drei Monatsmieten betragen und es dürfen hierbei auch keine Betriebskostenvorauszahlungen eingerechnet werden.
So kann man als Mieter die Kaution auch in drei raten aufteilen. Die erste Rate würde dann mit Mietbeginn gezahlt werden und dann die weitern Raten in den Folgemonaten. Es muss also nicht unbedingt schon bei Mietbeginn die volle Wohnungskaution gezahlt werden.
Marklerprovisionen werden nur dann fällig, wen auch wirklich ein Mietvertrag zu Stande gekommen ist. Keine Marklerprovision muss gezahlt werden, wenn der Markler gleichzeitig auch Eigentümer, Vermieter oder Verwalter der Mietwohnung ist. Sollte es dennoch zu einer Unrechtmäßige Marklerprovisionszahlung während einer Mietwohnungsvermittlung gezahlt werden hat der Mieter einen Rechtsanspruch auf die gezahlte Provision und kann die zurück fordern. Allerdings verjährt auch dieses Recht schon nach drei Jahren.
Es lohnt sich also in jedem Fall vor eine Umzug oder Wohnungswechsel seinen alten und neuen Mietvertrag mal genau zu studieren und evtl. einen Fachmann zu Rate zuziehen. So lassen sich schnell ein paar hundert Euro einsparen.

Kommentieren (0) | Drucken | Artikel wurde 596 mal aufgerufen

Artikel als Bookmark speichern bei ...
 
Impressum | Datenschutzhinweise | Nutzungsregeln/AGB